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Wartungsvertrag

Gemäß Richtlinie Nr. 138 der Fleischerei-Berufsgenossenschaft (Sicherheitsregeln für Räucheranlagen zur Nahrungsmittelbehandlung) müssen Räucheranlagen in regelmäßigen Abständen - mindestens jedoch halbjährlich - durch eine befähigte Person geprüft werden.

Wir unterstützen Sie mit unserem Wartungsdienst-Angebot bei der Erfüllung dieser Vorschriften. Unsere Leistungen sind auf die Richtlinie der Berufsgenossenschaft abgestimmt.

Zur Dokumentation der durchgeführten Wartung erhalten Sie von uns als Nachweis eine Prüfbescheinigung.

Unseren Muster-Wartungsdienstvertrag können Sie sich unverbindlich hier ansehen.

 

Gern informieren wir Sie auch persönlich über
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