Wartungsvertrag
Gemäß Richtlinie Nr. 138 der Fleischerei-Berufsgenossenschaft (Sicherheitsregeln für Räucheranlagen zur Nahrungsmittelbehandlung) müssen Räucheranlagen in regelmäßigen Abständen - mindestens jedoch halbjährlich - durch eine befähigte Person geprüft werden.
Wir unterstützen Sie mit unserem Wartungsdienst-Angebot bei der Erfüllung dieser Vorschriften. Unsere Leistungen sind auf die Richtlinie der Berufsgenossenschaft abgestimmt.
Zur Dokumentation der durchgeführten Wartung erhalten Sie von uns als Nachweis eine Prüfbescheinigung.
Unseren Muster-Wartungsdienstvertrag können Sie sich unverbindlich hier ansehen.
Sollten Sie den Adobe Reader auf Ihrem System nicht installiert haben, können Sie diesen entsprechend Ihrer Plattform- und Sprach-Version hier herunterladen.
Gern informieren wir Sie auch persönlich über
unsere Leistungen. Mit einem kurzen Klick können Sie uns Ihren Kontaktwunsch übermitteln - wir rufen Sie zurück!
Kontaktwunsch
Ihr "maßgeschneidertes" Wartungsvertrag-Angebot
erhalten Sie hier:
Anforderung Wartungsvertrag-Angebot





